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   BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96   

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https://dejure.org/1997,3739
BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96 (https://dejure.org/1997,3739)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1997 - NotZ 30/96 (https://dejure.org/1997,3739)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1997 - NotZ 30/96 (https://dejure.org/1997,3739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abgabeerhebung zu Lasten von Notaren - Abgabensatzung für Notare - Erhebung progressiv ansteigender Staffelabgaben - Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Abgabensatzung für Notare

  • Judicialis

    NotVO § 39 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NotVO § 39 Abs. 7
    Erhebung von Säumniszuschlägen auf rückständige Abgabenforderungen einer Ländernotarkasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 851
  • DNotZ 1999, 166
  • NJ 1998, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschluß vom 25. April 1994 - NotZ 9/93 - diese Entscheidung auf und wies unter Bezugnahme auf die Gründe der am selben Tag entschiedenen Parallelsache NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16) die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.

    Zum anderen wird durch sie in einem Formalakt bezeugt, daß der Inhalt dieser Originalurkunde mit dem Rechtsetzungsbeschluß übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen formellen Anforderungen eingehalten worden sind (vgl. BGHZ 126, 16, 19 m.w.Nachw.).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. April 1994 (aaO) bereits ausgeführt hat, hält er hinsichtlich der Abgabensatzung vom 17. Februar 1991 angesichts der Besonderheiten des Falles, der zeitlich begrenzten Bedeutung der Abgabensatzung, ihres verhältnismäßig eng begrenzten Adressatenkreises und der leichten Überschaubarkeit des Rechtsetzungsverfahrens die Unterzeichnung der Originalurkunde der geänderten Satzung durch den Präsidenten der Antragsgegnerin hier auch ohne Ausfertigungsvermerk und Datumsangabe für einen die Einhaltung der formellen Anforderungen an die Rechtssetzung ausreichend bezeugenden Formalakt (vgl. BGHZ 126, 16, 20).

    b) An der Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Abgabensatzung in § 39 Abs. 7 NotVO und an der Übereinstimmung der Abgabensatzung mit der Ermächtigungsgrundlage bestehen, wie der Senat in BGHZ 126, 16, 22 ff. ausgeführt hat, keine begründeten Zweifel.

    Unverhältnismäßig erscheint sie dem Senat unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau einer funktionstüchtigen Notariatsverfassung in den neuen Bundesländern nicht (vgl. BGHZ 126, 16, 37).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93

    Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide einer Ländernotarkasse - Erhebung von

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschluß vom 25. April 1994 - NotZ 9/93 - diese Entscheidung auf und wies unter Bezugnahme auf die Gründe der am selben Tag entschiedenen Parallelsache NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16) die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. April 1994 (aaO) bereits ausgeführt hat, hält er hinsichtlich der Abgabensatzung vom 17. Februar 1991 angesichts der Besonderheiten des Falles, der zeitlich begrenzten Bedeutung der Abgabensatzung, ihres verhältnismäßig eng begrenzten Adressatenkreises und der leichten Überschaubarkeit des Rechtsetzungsverfahrens die Unterzeichnung der Originalurkunde der geänderten Satzung durch den Präsidenten der Antragsgegnerin hier auch ohne Ausfertigungsvermerk und Datumsangabe für einen die Einhaltung der formellen Anforderungen an die Rechtssetzung ausreichend bezeugenden Formalakt (vgl. BGHZ 126, 16, 20).

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 5/96

    Durchsetzung der Verpflichtung der Notare zur Meldung der abgabenpflichtigen

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96
    Sie ist auch berechtigt, zur Durchsetzung der Abgaben Zwangsmittel einzusetzen (vgl. Senat, Beschl. vom 10. März 1997 - NotZ 5/96 = DNotZ 1997, 822).
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